Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Heilpraktikerin Viktoria Hansen

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für die Beauftragung der Dienstleistungen zwischen dem Patienten
(in der Folge unabhängig vom Geschlecht „Patient“ genannt) und der Heilpraktikerin sowie Inhaberin der Praxis Viktoria Hansen,
Lavesstraße 82, 30159 Hannover (nachfolgend „Heilpraktikerin“ genannt), diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.

(2) Nach dem Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag schuldet die Heilpraktikerin die Leistung der versprochenen Dienste,
um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis herbeizuführen.
Der Patient ist zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gemäß § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zu überlassen.
Sofern keine Vergütung vereinbart wurde, gilt diese nach § 612 BGB als vereinbart.

(3) Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich aus § 5 dieser AGB.

(4) Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerleistungen.
Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen können Kosten teilweise erstatten.
Die Erstattung erfolgt unabhängig vom Behandlungsvertrag und ist nicht Bestandteil desselben.

(5) Bei Übersetzungen dieser AGB ist im Zweifel ausschließlich die deutsche Version maßgeblich.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das Angebot der Heilpraktikerin annimmt
und sich zum Zweck der Beratung, Diagnose oder Therapie an sie wendet.

(2) Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen,
insbesondere wenn ein Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder eine Behandlung aus rechtlichen
oder fachlichen Gründen nicht möglich ist. Der Honoraranspruch für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

(1) Die Heilpraktikerin wendet ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie an.

(2) Über Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Patient nach umfassender Aufklärung frei.
Kann der Patient nicht entscheiden, wählt die Heilpraktikerin eine Methode nach mutmaßlichem Patientenwillen.

(3) Es werden teilweise Methoden angewandt, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind.
Ein Erfolg kann weder zugesichert noch garantiert werden. Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
Wünscht der Patient ausschließlich schulmedizinische Methoden, ist dies schriftlich mitzuteilen.

(4) Die Heilpraktikerin stellt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus
und verordnet keine verschreibungspflichtigen Medikamente.

§ 4 Mitwirkung des Patienten

Der Patient ist nicht zur Mitwirkung verpflichtet.
Die Heilpraktikerin kann die Behandlung abbrechen,
wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist oder erforderliche Angaben nicht korrekt erfolgen.

§ 5 Ehrung der Heilpraktikerin

(1) Die Heilpraktikerin hat Anspruch auf ein Honorar.
Soweit keine individuelle Vereinbarung besteht, gelten die gesetzlichen Regelungen.

(2) Das Honorar ist grundsätzlich gegen Rechnung zu zahlen.

(3) Vermittelte Leistungen Dritter (z. B. Laborleistungen) können als eigene Honorarbeträge abgerechnet werden
und werden gesondert ausgewiesen.

(4) Überwachte Leistungen Dritter sind Bestandteil des Honorars der Heilpraktikerin,
sofern keine Inklusivvereinbarung besteht.

(5) Die Heilpraktikerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

(6) Die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel ist Heilpraktikern nicht gestattet.
Verwendete Arzneimittel sind im Honorar enthalten.

(7) Arzneimittelkäufe in Apotheken sind Direktgeschäfte zwischen Patient und Apotheke.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte

(1) Erstattungsansprüche gegenüber Dritten berühren nicht den Honoraranspruch der Heilpraktikerin.

(2) Angaben zur Erstattungspraxis sind unverbindlich.

(3) Andere Gebührenordnungen finden keine Anwendung.

(4) Auskünfte an Dritte erfolgen ausschließlich über den Patienten und sind honorarpflichtig.

§ 7 Verbindlichkeit von Terminabsprachen

Die Praxis arbeitet ausschließlich nach dem Bestellsystem.
Termine müssen mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden.

Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage kann ein Ausfallhonorar von 75 € gemäß § 615 BGB berechnet werden,
sofern den Patienten ein Verschulden trifft.

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung

(1) Patientendaten werden vertraulich behandelt und nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben.

(2) Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 9 Datenschutz und Handakte

(1) Der Patient willigt in die Speicherung seiner Daten ein.

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung.

(3) Die Heilpraktikerin führt eine Handakte.
Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht.

§ 10 Rechnungsstellung

Die Rechnung enthält Name und Anschrift der Heilpraktikerin sowie die Daten des Patienten.
Diagnosen werden auf Wunsch beigefügt.

§ 11 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten sollen einvernehmlich und schriftlich geklärt werden.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein,
bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Praxis Viktoria Hansen

Hannover, den 3. November 2018